Resettlement ist ein internationales Schutzinstrument für Geflüchtete, die besonders schutzbedürftig sind und aufgrund eines anhaltenden Konflikts, der Angst vor Verfolgung oder mangelnder Integrationsmöglichkeiten vor Ort nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren oder im Erstzufluchtsland bleiben können.

Resettlement, humanitäre Aufnahmen und Relocation helfen dabei, die Grundrechte auf Leben, Freiheit, Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten. Zu den Begünstigten können Überlebende von Folter und/oder Gewalt, unbegleitete Minderjährige (UM) oder Personen mit medizinischen Bedürfnissen gehören.

Sie sind ein wichtiges Instrument zur Teilung von  Verantwortung auf internationaler Ebene und Solidarität mit den Erstzufluchtsländern.

Die IOM unterstützt beim  Auswahlprozess und bei der Bearbeitung von Reisedokumenten und Visa und führt Orientierungskurse über das Zielland vor der Abreise durch. Darüber hinaus unterstützt die IOM bei der Weiterreise vom Erstzufluchtsland in das Zielland.

Ein Arbeitsschwerpunkt der IOM liegt auf medizinischen Bedürfnissen und öffentlicher Gesundheit. Die IOM führt Gesundheitschecks vor der Abreise durch, um sicherzustellen, dass die Menschen gesund und reisefähig sind und vor dem Abflug nach Deutschland die erforderliche medizinische Unterstützung erhalten.

In Deutschland arbeitet die IOM mit der Bundesregierung, dem UNHCR, Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und anderen Partner:innen zusammen, um Lösungen für Flüchtlinge und Migrant:innen zu ermöglichen, indem sie spezifische Aktivitäten entlang des Resettlement-Kontinuums und der humanitären Aufnahmeprogramme anbietet. Diese IOM-Aktivitäten werden durch das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie durch einige Bundesländer finanziert.

 

Resettlement in Deutschland

Resettlement ermöglicht es besonders schutzbedürftigen Personen, sicher und legal aus einem Erstzufluchtsland auszureisen  und in ein aufnahmebereites Drittland einzureisen. Das Resettlement-Verfahren richtet sich an Personen, die vom UN-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR) als Flüchtlinge anerkannt sind. UNHCR identifiziert die am stärksten gefährdeten Flüchtlinge, die für Resettlement in Frage kommen. Es gibt kein Recht auf Resettlement und die Teilnahme kann nicht eingefordert oder beantragt werden. Resettlement ist kein Ersatz für ein reguläres Asylverfahren, sondern vielmehr ein zusätzliches Instrument zum Schutz besonders vulnerabler Geflüchteter. Die Resettlementprogramme werden von der Bundesregierung geleitet.

Humanitäre Aufnahmen in Deutschland

Humanitäre Aufnahmeprogramme sind ein wichtiger Schutzmechanismus für besonders gefährdete Migrant:innen. Der deutsche Staat oder die Bundesländer beschließen, bestimmte Gruppen von Geflüchteten aufzunehmen, die aufgrund eines andauernden Konflikts, der Angst vor Verfolgung oder mangelnder Integrationsmöglichkeiten vor Ort nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren und nicht in dem Land bleiben können, in welches sie geflohen sind. Die Programme können auch für bestimmte soziale Gruppen in ihrem Herkunftsland gelten, wenn eine Kriegs- oder akute Krisensituation vorherrscht. Sie sollen die geregelte Aufnahme größerer Gruppen von Geflüchteten oder Schutzbedürftigen ermöglichen, die überwiegend einer bestimmten Nationalität oder Gruppe angehören. In Deutschland machen sowohl die Bundesregierung als auch die Bundesländer von diesen Aufnahmeformen Gebrauch.

Relocation

Unter Relocation versteht man die Überstellung von schutzbedürftigen Personen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union in einen anderen EU-Mitgliedstaat zum Zwecke der Bearbeitung ihres Antrags auf internationalen Schutz. Grundlage für Relocation-Programme sind gemeinsame Entscheidungen der EU-Mitgliedstaaten. Relocation ist ein Solidaritätsmechanismus, da es darauf abzielt, einzelne Mitgliedstaaten zu entlasten, insbesondere diejenigen, die an den Außengrenzen der EU liegen.

Resettlement aus Deutschland in die USA und Kanada

Das Resettlementprogramm für Geflüchtete von Deutschland in die USA (USRAP) umfasst Fälle, die vom Flüchtlingshilfswerk (UNHCR), einer US-Botschaft oder einer benannten Nichtregierungsorganisation (NGO) identifiziert und an das Programm verwiesen werden. Das Programm richtet sich an Gruppen von besonderem humanitärem Interesse für die USA, an Fälle von Familienzusammenführung aus Deutschland in die USA oder an US-Bürger, die vor Erhalt der US-Amerikanischen Staatsbürgerschaft in den USA den Flüchtlings- oder Asylstatus hatten.

Das Special Immigrant Visa (SIV)-Programm der USA richtet sich an afghanische und irakische Staatsangehörige, die sich derzeit in Deutschland aufhalten und bei oder im Auftrag der US-Regierung in Afghanistan beschäftigt waren, und die aufgrund ihrer Beschäftigung einer anhaltenden ernsthaften Bedrohung ausgesetzt sind.

Das kanadische Immigration Loan Programm (ILP) bietet Geflüchteten in Drittländern, die für Resettlement nach Kanada ausgewählt wurden, finanzielle Unterstützung. Die Darlehen werden zur Deckung der Kosten für die Beförderung nach Kanada und bei Bedarf für zusätzliche Kosten nach der Ankunft in Kanada verwendet.

Kontakt

IOM Deutschland bietet keine persönliche Beratung in Deutschland für Resettlement, das U.S. Refugee Admission Programme (inkl. Lautenberg Programm) oder humanitäre Aufnahmeprogramme an. Wenn Sie Informationen zu unserer Arbeit und den verschiedenen Programmen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per Email unter iomdersthap@iom.int .

Alle IOM-Angebote sind für die Geflüchteten kostenlos. Um mutmaßlich unrechtsmäßige Aktivitäten zu melden, nutzen Sie bitte diesen Link: https://weareallin.iom.int/

Hinweis: Resettlement ist kein Recht, und es gibt keine Verpflichtung für Staaten, Geflüchtete oder Staatenlose in ihre Resettlementprogramme oder humanitären Aufnahmeprogramme aufzunehmen.