Unterstützte freiwillige Rückkehr und Reintegration (AVRR: Assisted Voluntary Return and Reintegration) ist ein unverzichtbarer Teil einer ganzheitlichen Migrationspolitik. Ziel ist eine geordnete und humane Rückkehr und Reintegration der Menschen, die nicht in den Aufnahme- oder Transitländern bleiben können oder wollen und die in ihre Herkunftsländer zurückkehren möchten.

IOM Deutschland setzt Rückkehr- und Reintegrationsprojekte in enger Abstimmung mit der deutschen Regierung um. Wir unterstützen die Menschen während des gesamten Prozesses, von der Erstinformation bis zur Reintegration, basierend auf den folgenden Prinzipien:

  • Eine sichere Rückkehr in Würde gewährleisten und dafür sorgen, dass die Menschen in der Lage sind, eine informierte Entscheidung zu treffen und die Verantwortung für ihre Entscheidung(en) zu übernehmen;
  • Rückkehrende, Gemeinschaften und Behörden mit ganzheitlichen und entwicklungsorientierten Ansätzen zu nachhaltiger Reintegration auf individueller, gesellschaftlicher und struktureller Ebene unterstützen;
  • Als verlässlicher Vermittler Regierungen und andere Akteure unterstützen und beraten, die Zusammenarbeit fördern und Kapazitäten entwickeln, um eine auf Rechten basierende Rückkehr- und Reintegrationspolitik und entsprechende Prozesse zu entwickeln, die mit dem internationalen Recht und den nationalen Gesetzen übereinstimmen;
  • Verantwortlichkeit und eine evidenzbasierte Ausgestaltung der Programme im gesamten Spektrum der Rückkehr und Reintegration sicherstellen.

Seit 1979 unterstützt IOM Deutschland die freiwillige Rückkehr unter dem Programm REAG/GARP, das seit 2017 durch das Reintegrationsprogramm StarthilfePlus (SHP) ergänzt wird. Bis heute wurden mehr als 725.000 Menschen bei der Rückkehr unterstützt.

Besuchen Sie das Informationsportal ReturningfromGermany.de, um mehr über deutsche Rückkehr- und Reintegrationsprogramme und Beratungsmöglichkeiten, einschließlich virtueller Beratung, zu erfahren.

Mehr zu den globalen Rückkehr- und Reintegrationsaktivitäten der IOM finden Sie hier (auf Englisch).

Die deutschen Programme werden durch das Bundesministerium des Innern und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanziert.