Geflüchtete, die in Deutschland schutzberechtigt sind, haben die Möglichkeit, ihre Kernfamilie aus humanitären Gründen nach Deutschland zu holen. Seit August 2018 wird auch subsidiär Schutzberechtigten in Deutschland der Nachzug der engsten Familie unter bestimmten Voraussetzungen wieder gewährt. Monatlich können maximal bis zu 1.000 Familienangehörige von subsidiär schutzberechtigten Personen nach Deutschland einreisen.

Die berechtigten Familienmitglieder beantragen bei deutschen Botschaften und Konsulaten im Ausland ein Visum für Deutschland und müssen dadurch keinen gefährlichen, irregulären Weg auf sich nehmen, um eine Entscheidung über ihren Aufenthaltsstatus zu erhalten. Seit 2016 bietet IOMs Familienunterstützungsprogramm (FAP) diesen schutzbedürftigen Migrantinnen und Migranten in verschiedenen Ländern Hilfe bei den Formalitäten an, die für den Visumsantrag und die Zusammenführung mit einem Familienmitglied mit Schutzstatus in Deutschland notwendig sind.

Was macht IOM bei der Familienzusammenführung?

Da insbesondere die Sprache oft eine Hürde in bürokratischen Verfahren darstellt, berät die IOM die Menschen in ihrer Muttersprache in zehn Servicezentren sowie telefonisch zur Visabeantragung. Es gibt Unterstützungszentren in Istanbul, Addis Abeba, Beirut, Amman, Kairo, Erbil, Kabul, Nairobi, Khartoum und in Berlin. Unsere Mitarbeitenden vor Ort sind geschult, um auf die Bedürfnisse von älteren Menschen, Kindern, LGBTI und vulnerablen Mädchen und Frauen einzugehen.

Das internationale FAP-Team unterstützt die Menschen dabei, Formulare für die Visa-Bewerbung auszufüllen und überprüft die erforderlichen Dokumente auf ihre Vollständigkeit. Dieser Vorgang ist besonders wichtig, da Familienmitglieder von Schutzberechtigten in Deutschland oft lange auf Termine bei Botschaften warten müssen. Durch unvollständige oder falsch ausgefüllte Unterlagen kann sich der Bewerbungsprozess verzögern – je nach Fall kann dies die Situation und den Zustand der vulnerablen Angehörigen im Herkunftsland verschlimmern.

Die IOM-Mitarbeitenden unterstützen die Familienangehörigen auch dabei, Termine bei den Botschaften zu vereinbaren, biometrische Daten zu erheben oder Gesundheits-Checks und DNA-Tests durchzuführen, um im Zweifel sicherzustellen, dass es sich um engste Familienangehörige handelt. Darüber hinaus werden unbegleitete Minderjährige und schwere Krankheitsfälle bei der Reise nach Deutschland begleitet.

Das Familienunterstützungsprogramm stellt einen regulären Migrationsweg für schutzbedürftige Menschen dar und wird vom Auswärtigen Amt finanziert.

FAP Info Sheet (Englisch)

IOM FAP: 

Email: info.fap.de@iom.int (auf Arabisch, Dari, Paschtu, Tigrinya, Somali, Englisch, Deutsch, Französisch).

Telefonnummer: +49302902245500 (Montag bis Donnerstag 10:00 – 16:00)