Auf Familienangehörige von Schutzberechtigten können nach einem Visumsbescheid für Deutschland im Rahmen des Familiennachzugs verschiedene Herausforderungen zukommen. Sie müssen die Reise planen und notwendige Dokumente in Auftrag geben, für unbegleitete Minderjährige müssen Reisebegleitungen organisiert werden. Die Internationale Organisation für Migration (IOM) kann die Angehörigen dabei organisatorisch unterstützen.  

IOM Deutschland organisiert in Koordination mit den IOM-Büros in den Ländern der Familienangehörigen unter anderem die Ausreisen und Flüge, überprüft und unterstützt bei den Reiseunterlagen und Visa, arrangiert Übernachtungsmöglichkeiten sowie Verpflegung an den Flughäfen und beim Transit und bietet Begleitdienste für unbegleitete Minderjährige und Menschen mit Beeinträchtigungen an. Weitere Unterstützungsbedarfe können individuell mit dem IOM-Büro in Nürnberg koordiniert werden. Eine finanzielle Unterstützung ist nicht möglich.

IOMs Rolle bei einer Familienzusammenführung 

figure

Wer wird unterstützt? 

Grundsätzlich können alle Angehörigen von in Deutschland nachzugsberechtigten Personen Hilfe erhalten. Sollten Sie Unterstützung benötigen, können Sie sich mit folgenden Informationen an IOM Deutschland wenden:  

  1. Namen, Geburtsdaten und Aufenthaltsorte aller nachzugsberechtigten Personen sowie der schutzberechtigten Person in Deutschland 
  2. Telefonnummern der Angehörigen und der schutzberechtigten Person  
  3. Kopien der Reisepässe und Visa 
  4. Angaben über die Flugroute und den gewünschten Zeitpunkt