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Wer wir sind
Wer wir sindDie Internationale Organisation für Migration (IOM) gehört zum System der Vereinten Nationen und ist die führende zwischenstaatliche Organisation, die sich seit 1951 für eine menschenwürdige und geordnete Migration zum Wohle aller einsetzt. Sie hat 175 Mitgliedsstaaten und ist in über 100 Ländern vertreten. Deutschland ist der IOM im Jahr 1954 beigetreten.
Über uns
Über uns
IOM Global
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Unsere Arbeit
Unsere ArbeitAls führende zwischenstaatliche Organisation, die sich seit 1951 für eine menschenwürdige und geordnete Migration einsetzt, spielt die IOM eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der Agenda 2030. Sie unterstützt in verschiedenen Interventionsbereichen, die sowohl humanitäre Hilfe als auch nachhaltige Entwicklung miteinander verbinden. In Deutschland setzt die IOM Projekte in den Bereichen Schutz und Unterstützung für Migrant:innen um, engagiert sich für ihre Rechte und fungiert als Verbindungsstelle für die von Deutschland finanzierten, weltweiten IOM-Aktivitäten.
Was wir machen
Was wir machen
- Daten und Forschung
- Mitmachen
- 2030 Agenda
DIESES PROJEKT ENDETE IM NOVEMBER 2021
IOM Deutschland unterstützte britische Staatsangehörige dabei, ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland nach dem EU-Austritt des Vereinigten Königreichs weiter aufrechtzuerhalten. Im Rahmen des UK Nationals Support Fund (UKNSF) wurden die in Deutschland lebenden Menschen bis November 2021 über unterschiedliche Unterstützungsangebote in 12 Bundesländern informiert, um ihnen bei der Regelung ihres Aufenthaltsstatus zu helfen und sie vor einer irregulären Aufenthaltssituation zu bewahren.
Aufenthaltssicherung für ältere, kranke und eingeschränkte Menschen
Das Projekt richtete sich gezielt an britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die durch Behinderungen oder chronische Krankheiten in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt sind, oder denen es durch Sprach- und Lesebarrieren und fehlenden Zugang zu Technik an den notwendigen Informationen mangelt. Die IOM griff hier an unterschiedlichen Bedarfen an: von der Sensibilisierung zum Thema bis hin zur Hilfestellung bei Anträgen. Im Rahmen des Projekts konnten Menschen in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen von der IOM unterstützt werden. Bitte beachten Sie, dass dieses Projekt nun beendet ist.
Unterstützung und Informationen zum Aufenthaltsrecht
Wenn Sie britischer Staatsangehöriger sind und vor Ende 2020 in Deutschland gelebt haben, sollten Sie Ihren Wohnsitz bei Ihrer örtlichen Ausländerbehörde melden, wenn Sie dies noch nicht getan haben, um Ihr Aufenthaltsdokument-GB zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie im FAQ des Bundesministerium des Inneren und im Guide der britischen Regierung.
Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine neuen Fälle mehr annehmen können. Weitere Informationen zu Ihren Aufenthaltsrechten finden Sie in unseren UKNSF FAQ bei allen Fragen zum Verfahren zur Erlangung des Aufenthaltsdokument-GB.
Allgemeine Informationen zum Leben in Deutschland finden Sie im „Living in Germany“ Guide der britischen Regierung.
Für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre örtliche Ausländerbehörde zu wenden, welche Sie hier finden können.
Wenn Sie als britischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland dringend Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte hier an den konsularischen Support der britischen Botschaft.
Das Projekt wurde in enger Zusammenarbeit mit der britischen Botschaft in Berlin durchgeführt.
Informationen für britische Staatsangehörige, die nach dem 31. Dezember 2020 nach Deutschland zurückkehren
Wenn Sie als britischer Staatsangehöriger bereits vor Ende 2020 rechtmäßig in Deutschland lebten und sich zum Ende der Übergangsfrist im Ausland aufhielten, raten wir Ihnen, bei Ihrer Rückkehr ab dem 1. Januar 2021 einen Nachweis über Ihren Aufenthalt mitzuführen. Zum Beispiel eine Fiktionsbescheinigung Ihrer örtlichen Ausländerbehörde oder alternativ einen Nachweis über die Aufenthaltsanzeige bei Ihrer Behörde oder, falls nicht vorhanden, einen Nachweis über Ihre allgemeine Meldebescheinigung.
Bitte beachten Sie die Reisehinweise des Foreign, Commonwealth and Development Office, auch für COVID-19-Updates.
Nach dem Ende der Übergangsfrist (am 31. Dezember 2020) werden britische Staatsangehörige, die nicht in Deutschland wohnen, weiterhin in der Lage sein, für kurze Besuche (90 in 180 Tagen) visumsfrei in Schengen-Länder einzureisen. Britische Staatsangehörige müssen über einen Reisepass mit 6 Monaten Gültigkeit verfügen, um ab dem 1. Januar 2021 in Länder der Europäischen Union reisen zu können.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier (November 2021):
- Living in Germany Guide der britischen Regierung
- in unseren FAQs
- und in den BMI-Anwendungshinweisen zum Withdrawal Agreement