Unterstützung bei Familienzusammenführung

Wenn Menschen vor Konflikten und Krisen fliehen müssen, hat dies häufig die Trennung der Familie zur Folge. So kann es sein, dass sich Eltern und Kinder für längere Zeit in unterschiedlichen Ländern aufhalten müssen. Solch eine lange Trennung kann nicht nur auf die Kinder eine Reihe von negativen psychologischen und sozialen Auswirkungen haben.

Als Kernelement unserer Gesellschaft ist die Familie völkerrechtlich anerkannt und geschützt, unter anderem durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und die UN-Kinderrechtskonvention. Dieser Schutz gilt auch für Geflüchtete. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte die engsten Familienangehörigen, die im Herkunftsland oder einem Zufluchtsland unter oftmals bedrohlichen Umständen verblieben sind, nach Deutschland nachziehen. Diese Form der regulären Migration ist essentiell, damit sich Familien nicht gezwungen sehen, auf gefährliche, irreguläre Wege zurückzugreifen.

Wer kommt für Familienzusammenführung in Frage?

  • Menschen, denen Asyl zugesprochen wurde oder die als Flüchtlinge anerkannt wurden, können ihre Kernfamilie nachholen. Seit dem 1. August 2018 ist der Familiennachzug von engsten Familienangehörigen auch für subsidiär Schutzberechtigte möglich. 

Wie funktioniert Familiennachzug? 

  • Die Familienmitglieder in den Herkunfts- oder Erstzufluchtsländern beantragen bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaften und Konsulate) ein Visum für Deutschland. 
  • Nach Erhalt des Visums können die Menschen ihre Reise planen und nach Deutschland kommen.  

In der Praxis sehen sich getrennte Familien im Zusammenführungsprozess mit vielen Hindernissen konfrontiert, die die Wartezeit zusätzlich verlängern können. Zu den Herausforderungen zählen unter anderem bestimmte Antragsfristen, fehlende Dokumente, der Zugang zu Informationen und logistische Barrieren, wie zum Beispiel weit entfernte Auslandsvertretungen. Vor allem die Beschaffung von Reisedokumenten und anderen kostspieligen Unterlagen ist für die Antragstellenden oft eine Herausforderung. Dies gilt insbesondere in von Konflikten und Instabilität gezeichneten Herkunftsländern.  

Die IOM unterstützt die Menschen bei dem Prozess der Familienzusammenführung durch das Familienunterstützungsprogramm FAP (Family Assistance Programme), bei dem IOM-Mitarbeitende in Deutschland und neun Herkunfts- und Zufluchtsländern den Angehörigen bei der Antragsstellung helfen und Unterlagen prüfen, sodass der Termin bei der deutschen Auslandsvertretung vor Ort reibungslos ablaufen kann. Zudem können Angehörige, die bereits ein Visum haben, fallspezifische Hilfe bei der Planung und Durchführung der Reise erhalten. 

Die IOM setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass Nationalstaaten weitere Maßnahmen ergreifen, um die logistischen Aspekte der Familienzusammenführung, wie Reisen und Zugang zu Botschaften und Konsulaten, zu erleichtern. Denn die  Familienzusammenführung ist einer der wichtigsten Aspekte einer sicheren und geordneten Migration.

Bei der Umsetzung der Familienzusammenführung arbeitet die IOM eng mit dem Auswärtigen Amt und anderen involvierten Akteuren zusammen.  

Unterstützungsprogramm Familiennachzug (FAP)

Die IOM unterstützt berechtigte Familienangehörige von Schutzberechtigten in Deutschland beim Familiennachzug. Sie bietet in Servicezentren in 9 Ländern und in Deutschland Beratung an und informiert darüber hinaus über eine Telefonhotline. Um das Antragsverfahren zu beschleunigen, prüft die IOM die Unterlagen der Familienangehörigen im Vorfeld eines Termin bei den deutschen Auslandsvertretungen und unterstützt bei der Vorbereitung der Reise. 

Organisatorische Unterstützung bei Familienzusammenführung

Familienangehörige eines Schutzberechtigten, die ihr Visum für Deutschland erhalten haben, können von IOM Hilfe bei der Planung und Organisation der Reise erhalten. In Koordination mit den IOM-Büros in den Herkunfts- und Zufluchtsländern können zum Beispiel Begleitdienste für unbegleitete Minderjährige und Hilfsbedürftige arrangiert werden. Die IOM unterstützt die Menschen dabei nur logistisch, nicht finanziell.